In der fünften Evaluationsrunde hat die GRECO insbesondere die Wirksamkeit der Korruptionsprävention bei hohen Amtsträgern und in anderen Bereichen der Bundesverwaltung untersucht. Namentlich geht es bei den hohen Amtsträgern um das Amt des Bundesrats oder der Bundesrätin, deren persönliche Mitarbeitende und Informationsverantwortliche, das Amt des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin sowie weitere ranghohe Verwaltungsangestellte. Die Prüfung umfasst ausserdem Schlüsselfunktionen im Bereich des Zolls, des Grenzschutzes und der Bundeskriminalpolizei.
In ihrem Bericht vom Juni 2024 kommt die GRECO zum Schluss, dass die Schweiz insgesamt über gute Instrumente zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption verfügt. Als besonders vorbildlich erachtet sie die Transparenz bei den Gesetzgebungsprozessen auf Bundesebene. Namentlich trägt der Prozess der Vernehmlassung in hohem Masse dazu bei, dass Gesetzesentwürfe bereits in einer frühen Phase öffentlich diskutiert und das neue Recht von der Bevölkerung getragen wird.
Verbesserungspotenzial sieht die GRECO hingegen namentlich beim Ausstand einzelner Bundesratsmitglieder. Konkret empfiehlt sie der Schweiz künftig öffentlich zu machen, wenn ein Bundesratsmitglied bei einem Entscheid in den Ausstand getreten ist. Ausserdem empfiehlt sie der Schweiz, ihre Korruptionsrisiken in allen überprüften Funktionen umfassend zu analysieren.
Insgesamt enthält der Bericht 15 Empfehlungen. Die Schweiz wird diese nun im Detail analysieren und die GRECO bis Ende Dezember 2025 über den Stand der Dinge bei der Umsetzung informieren.
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Olivier Gonin
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Das Bundesamt für Justiz ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist eines von vier Bundesämtern des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD mit Sitz in Bern.
Das Spiel um Geld findet seine verfassungsmässige Grundlage in Artikel 106 der Bundesverfassung. Diese unterteilt den Markt in den Spielbankenbereich (Glücksspiele) einerseits und den Lotterie- und Wettbereich andererseits. Erstere sind geregelt durch das Bundesgesetz über die Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Juni 1998 (SBG); letztere durch das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 (LG).
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